Eine Vielzahl von Plattform-Betreibern und online-shop-Händlern bieten auf ihrer Seite einen “Gefällt mir”-Button an. Mit dem Anklicken dieses Buttons hinterlässt der Nutzer die Information, dass ihm diese betreffende Seite oder das betreffende Profil gefällt.

Üblicherweise werden bei diesem “Gefällt mir”-Button keine weiteren personenbezogenen Daten der Nutzer verarbeitet.

Facebook weist für seinen “Like”-Button auf der eigenen Seite darauf hin, dass das Anklicken des Buttons auf den Freunde-Seiten die Neuigkeit mit einem back-link zur eigenen Profil- oder Webseite generiert. Die Information erscheint also im Profil als Neuigkeit. Erneutes Betätigen des like-Button stellt wieder eine Neuigkeit auf dem Profil ein.

Gleichzeitig weist facebook darauf hin, dass das Anklicken des Button auf einer solchen website eine Verknüpfung zwischen dem Nutzer und der website herstellt, auch auf der website angezeigt wird, wer den like-button betätigt hat und hierüber auch updates für den Nutzer zur Verfügung gestellt werden können.

So erscheint in dem Profil ein gesonderter Eintrag, wenn z.B. Gegenstände auf anderen websites als “like” angeklickt worden sind, wie zB Bücher oder Software. Der Eintrag gleicht denjenigen, die auf facebook selber mit “like” markiert wurden. Auch über die so generierten Einträge auf  dem facebook- Profil werden dann Infos durch den website-Betreiber für den facebook-Nutzer bereitgestellt.

Aus der technischen Umsetzung des facebook-”Like”-Buttons ergibt sich offenbar, dass jeder Seitenbesucher mit seinen Zugriffsdaten erfasst wird und zwar auch dann, wenn er den “Like”-Button nicht anklickt. Facebook dementiert diese Sammlung der Daten nicht, sondern weist lediglich darauf hin, dass die Daten nach 3 Monaten gelöscht würden.

Gründe dafür, die Daten von Seitenbesuchern zu erfassen, die nicht einmal den “Like”-Button von facebook nutzen, kann es nicht geben und decken sich auch nicht mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.

Bei denjenigen Seitenbesuchern, die den facebook-”Like”-Button betätigen, werden die damit einher gehenden Daten unmittelbar mit seinem account bei facebook verknüpft. Nicht nur, dass facebook hiermit ein umfangreiches Bewegungsprofil der Nutzer im Internet zusammenstellen kann. Gleichzeitig ist der Webseiten-Betreiber, der einen solchen “Like”-Button oder einen “Gefällt mir”-Button mit gleicher oder ähnlicher Funktionsweise anbietet, verpflichtet, in seiner Datenschutzerklärung die Seitenbesucher darauf hinzuweisen, dass derartige Daten nicht nur erfasst, sondern insofern auch an den in Bezug genommenen Seitenbetreiber durchgereicht werden.